Jährlich werden in Deutschland etwa 860.000 Sterbefälle registriert. In den Fällen, in denen sich Testamente und Erbverträge in der amtlichen Verwahrung der zuständigen Nachlassgerichte oder der Notare befinden, muss gewährleistet werden, dass diese eröffnet werden. Bislang wurde die Mitteilung der Sterbefälle an die Nachlassgerichte von den zuständigen Geburtsstandesämtern durchgeführt.
Seit Januar 2012 werden die Testamentsverzeichnisse der Standesämter nicht mehr fortgeführt. Sämtliche amtlichen Verwahrungen werden nunmehr bei dem Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer gemeldet, welches diese Aufgaben der Standesämter übernimmt.
Die Daten werden ausschließlich elektronisch an das Testamentsregister gesandt. Die elektronische Kommunikation zwischen den Notariaten und den beteiligten Behörden wird somit weiter vorangetrieben. Bereits bei den Handels‑ und Vereinsregisteranmeldungen hat sich diese Praxis bewährt, ebenso bei der elektronischen Registrierung von Vorsorgevollmachten. Zukünftig wird diese elektronische Datenübermittlung auch im Grundbuchverfahren durchgeführt. Die Testamentsregistrierung erlaubt einen schnellen und umfassenden Datenabgleich, auch hinsichtlich bereits in der Vergangenheit errichteter letztwilligen Verfügungen. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabenerfüllung haben Notare die Möglichkeit, sämtliche registrierten Daten abzufragen, was zum Beispiel bei einer Testamentsänderung erforderlich sein könnte.
Die Kosten der Registrierung sind minimal. Für eine einmalige Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Erblasser werden sämtliche Kosten der Registrierung abgedeckt.
Die Möglichkeit der Zentralen Testamentsregistrierung ist ein weiteres Argument für die notarielle Testamentserrichtung. Hierdurch wird gewährleistet, dass ein errichtetes Testament auch tatsächlich eröffnet, also allen Beteiligten bekanntgemacht, wird. Ferner wird ein Erbscheinsverfahren hierdurch regelmäßig überflüssig. Der Zeitraum bis zur Testamentseröffnung kann mit einer Vorsorgevollmacht, welche auch über den Tod hinaus gilt, überbrückt werden.
Kai Neuvians, Rechtsanwalt und Notar
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Christian Schwalm
…ist Art Director bei den Dortmunder und Schwerter Stadtmagazinen. Außerdem ist er für das Web-Portal und die Digital-Kolumne verantwortlich.
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Ausgabe Mai/Juni 2012
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Das neue zentrale Testamentsregister
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