Darauf war die Karnevalsgesellschaft Blau-Rot-Mengede 1979 e.V. besonders stolz: Stefanie I. und Markus II. führten die Dortmunder Narren durch die Session 2011/2012. Neben den zahlreichen Veranstaltungen im Goldsaal der Westfalenhallen, im Vereinsheim „Haus Hubbert“ und im Mengeder Saalbau fand das karnevalistische Jubiläum „3 mal 11“ im Schulzentrum Nette statt.
Der stark verjüngte Vorstand um Präsidentin Babsy Schröder-Panick, Geschäftsführerin Veronika Schwickrath und den 1. Vorsitzenden Thomas Knop konnte zu der 33-jährigen Jubiläumsveranstaltung zahlreiche Besucher und Gastvereine begrüßen. Nachdem Walter Buchholz, der Präsident des Festausschusses Dortmunder Karneval, dem Verein im Namen der 25 Dortmunder Karnevalsgesellschaften zum Jubiläum gratuliert hatte, konnte die bunte Party starten.
Den Großteil der Veranstaltung gestaltete die KG Blau-Rot selbst, indem sie mit Garde- und Schautänzen sowie Solo- und Duoauftritten überzeugte. Die Gastauftritte der „KG Blau-Gold Wickede“, „KG Rot-Gold Scharnhorst“, KG „Kiek es drin“ aus Lütgendortmund sowie der „KG Bochum“ bereicherten das Programm. Den absoluten Höhepunkt des Abends zeigten die amtierenden Europameister im Garde- und Showtanz des TSV Rhein-Wupper Leichlingen. Mit spektakulären Hebefiguren und artistischen Einlagen aus dem Elvis-Klassiker „Viva Las Vegas“ begeisterten sie das närrische Publikum. Thomas Knop resümierte: „Angefangen hat alles 1979 mit einem kleinen Sparklub und hat sich bis heute zu einem großen und anerkannten Karnevalsverein entwickelt, dessen Mitglieder ihn stolz und leidenschaftlich unterstützen.“
Gelesen: 437
mal
Veröffentlicht in
Allgemeines
Schlagwörter
Christian Schwalm
…ist Art Director bei den Dortmunder und Schwerter Stadtmagazinen. Außerdem ist er für das Web-Portal und die Digital-Kolumne verantwortlich.
eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Neues von Christian Schwalm
Kommentieren Sie diesen Artikel
Ausgabe Mai/Juni 2012
Jetzt Fan werden!
-
„Eltern haften für ihre Kinder…“
... heißt es so oft und stimmt doch meist nicht. Eine generelle Einstandspflicht der Eltern oder sonstigen Aufsichtspflichtigen für Schäden, die die anvertrauten Kinder anrichten, gibt es nicht.weiterlesen...
-
Schadenersatz: Erstattung des Neupreises
Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall an Stelle der Erstattung der Reparaturkosten einen Anspruch auf Zahlung des Neupreises, wenn das Fahrzeug neuwertig und der Schaden erheblich ist. Wann sind diese Voraussetzungen gegeben? Neuwertigkeit wird dann angenommen, wenn das Fahrzeug maximal einen Monat alt ist und eine Fahrleistung von bis zu 1000 km aufweist.weiterlesen...










