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Ausgabe Mai/Juni 2012
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„Eltern haften für ihre Kinder…“
... heißt es so oft und stimmt doch meist nicht. Eine generelle Einstandspflicht der Eltern oder sonstigen Aufsichtspflichtigen für Schäden, die die anvertrauten Kinder anrichten, gibt es nicht.weiterlesen...
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Das neue zentrale Testamentsregister
Jährlich werden in Deutschland etwa 860.000 Sterbefälle registriert. In den Fällen, in denen sich Testamente und Erbverträge in der amtlichen Verwahrung der zuständigen Nachlassgerichte oder der Notare befinden, muss gewährleistet werden, dass diese eröffnet werden. Bislang wurde die Mitteilung der Sterbefälle an die Nachlassgerichte von den zuständigen Geburtsstandesämtern durchgeführt.weiterlesen...










