Dortmunder & Schwerter Stadtmagazine

Über uns

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Wer wir sind

IN-Media Schwalm feierte in diesem Jahr das 13-jährige Bestehen mit den Dortmunder und Schwerter Stadt-
magazinen. Die Magazine erscheinen 6x im Jahr und sind bei den Lesern vom Teenie bis zum Senior sehr beliebt, weil sie sich redaktionell mit dem Geschehen vor Ort beschäftigen.

Ist Ihre Anzeige eine Eintagsfliege?

Bei uns ist Ihre Anzeige keine Eintagsfliege wie in Tageszeitungen! Unsere 6-wöchige Dauer-Verteilung garantiert damit eine viel längere „Haltbarkeit“ und Präsenz Ihrer Anzeige.

Vorortsnahe Redaktion

Unsere Redakteure hören in allen Vororten das Gras wachsen – auch in Ihrem! Durch unsere ortsbezogene Berichterstattung sind wir bei den Lesern sehr beliebt.

Kontinuierliche Qualität seit 13 Jahren

Die "Dortmunder und Schwerter Stadtmagazine“ feiern 2012 ihr 13-Jähriges Bestehen.

Perfektes Verteilsystem

Wir garantieren eine 6-wöchige Dauer-Verteilung und somit eine längere „Haltbarkeit“ der Anzeigen. Diese Verteilung erfolgt durch mehr als 170 Magazin-Ständer in Dortmund und Schwerte, die laufend wieder aufgefüllt werden. Über 2.500 Einzelhändler, Supermärkte, die Rathäuser, Krankenhäuser und andere hoch frequentierte Standorte haben für unsere Magazinständer Platz zur Verfügung gestellt und sorgen damit für eine dauerhafte Präsenz.

Ausgabe Mai/Juni 2012

  • Do-West
  • Do-Süd
  • Schwerte
Wir in Dorstfeld Wir in Huckarde Wir in Mengede Wir in Lütgendortmund Wir in Kirchlinde
Wir in Hörde Wir in Hombruch Wir in Aplerbeck
Wir in Schwerte
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Neues Spezialmagazin

titel gesundundfit 01 2012

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  • „Eltern haften für ihre Kinder…“
    ... heißt es so oft und stimmt doch meist nicht. Eine generelle Einstandspflicht der Eltern oder sonstigen Aufsichtspflichtigen für Schäden, die die anvertrauten Kinder anrichten, gibt es nicht.
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  • Aktueller Rechtsprechungshinweis
    In der letzten Ausgabe "Wir in Hombruch" im Dezember 2011 berichtete ich unter der Rubrik „Info Recht“ von der Frage, ob bei einer Verkehrsunfallabwicklung, bei der die Kosten zwischen den Beteiligten nach einer Quote zu verteilen sind, auch die Sachverständigenkosten anteilig bei der Mandantschaft verbleiben.
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